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   VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639   

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VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639 (https://dejure.org/2015,26787)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.09.2015 - 4 ZB 15.639 (https://dejure.org/2015,26787)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 (https://dejure.org/2015,26787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung der Wahl zum Münchener Stadtrat als ungültig wegen Wahlbeeinflussung; Information des Oberbürgermeisters als Wahlbeeinflussung (hier: Informationen zu einem Bürgerbegehren von Rechtspopulisten); Einhaltung des Neutralitätsgebots

  • rewis.io

    Erfolgslose Wahlanfechtung gegen Stadtratswahl München

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erklärung der Wahl zum Münchener Stadtrat als ungültig wegen Wahlbeeinflussung; Information des Oberbürgermeisters als Wahlbeeinflussung (hier: Informationen zu einem Bürgerbegehren von Rechtspopulisten); Einhaltung des Neutralitätsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 06.08.1998 - 4 ZB 97.3641
    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
    Das heißt, dass weder vor der Verkündung des Wahlergebnisses noch nach Ablauf der in Art. 51 Satz 1 GLKrWG genannten Frist vorgebrachte Anfechtungsgründe im Rahmen des Anfechtungsverfahren Berücksichtigung finden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.1998 - 4 ZB 97.3641 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.11.1995 - 4 B 95.605

    Berücksichtigung der Neutralitätspflicht des Staates bei einer Landratswahl

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
    Eine Wahläußerung in amtlicher Eigenschaft ergibt sich vorliegend nicht bereits daraus, dass im Flyer die Funktionsbezeichnung als Oberbürgermeister genannt ist, weil er diese Amtsbezeichnung nach Art. 29 KWBG auch außerhalb des Dienstes führen darf (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.1995 - 4 B 95.605 - BayVBl 1996, 146).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2010 - 2 LB 28/09

    Verhältnisausgleich bei Kommunalwahl

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
    Dies gilt ebenfalls für die verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht, denn Prüfungsgegenstand des gerichtlichen Verfahrens sind nur die Gründe, die zuvor Gegenstand des Einspruchsverfahrens gewesen sind (vgl. OVG SH, U.v. 26.10.2010 - 2 LB 28/09 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2144

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen im vom Bürgermeister herausgegebenen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
    Eine allgemeine Betätigung, wie sie jedem Bürger als private Meinungsäußerung nach Art. 5 GG erlaubt ist, ist jedoch auch einem Bürgermeister nicht verboten (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - 3 LA 14/14

    Notwendigkeit der Begründung von Wahlbeschwerden; (keine) Pflicht der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
    Im Wahlanfechtungsverfahren sind aber nur diejenigen Einspruchsgründe zu berücksichtigen, die fristgerecht vorgebracht worden sind und die konkret, unmissverständlich und hinreichend substantiiert mit Tatsachen belegt sind, so dass sie eine Nachprüfung rechtserheblicher Tatsachen zulassen (vgl. BVerfG, B.v . 24.8.1993 - 2 BvR 1858/92 - BayVBl 1994, 47/48; OVG SH, B.v. 13.5.2015 - 3 LA 14/14 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92

    Beanstandungen einer Kommunalwahl - Einsicht in Wahlunterlagen - Streitwert bei

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
    Im Wahlanfechtungsverfahren sind aber nur diejenigen Einspruchsgründe zu berücksichtigen, die fristgerecht vorgebracht worden sind und die konkret, unmissverständlich und hinreichend substantiiert mit Tatsachen belegt sind, so dass sie eine Nachprüfung rechtserheblicher Tatsachen zulassen (vgl. BVerfG, B.v . 24.8.1993 - 2 BvR 1858/92 - BayVBl 1994, 47/48; OVG SH, B.v. 13.5.2015 - 3 LA 14/14 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.06.1998 - 4 ZB 97.2164
    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
    Sie gehen über nicht belegte Vermutungen und bloße Andeutungen einer Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinaus, so dass das Verwaltungsgericht sie ohne weitere Ermittlungen als unsubstantiiert zurückweisen konnte (st. Rspr., vgl. z.B. StGH Hessen, B.v. 14.6.2006 - P. St. 1910 - NVwZ 2007, 328, juris Rn. 49 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.6.1998 - 4 ZB 97.2164 - BayVBl 1999, 115/116, juris Rn. 25).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910

    Wahlprüfungsbeschwerde: Kein erheblicher Wahlfehler bei Landtagswahl 2003 -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
    Sie gehen über nicht belegte Vermutungen und bloße Andeutungen einer Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinaus, so dass das Verwaltungsgericht sie ohne weitere Ermittlungen als unsubstantiiert zurückweisen konnte (st. Rspr., vgl. z.B. StGH Hessen, B.v. 14.6.2006 - P. St. 1910 - NVwZ 2007, 328, juris Rn. 49 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.6.1998 - 4 ZB 97.2164 - BayVBl 1999, 115/116, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 08.03.2005 - 4 ZB 04.800
    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
    Streitgegenstand der durch Art. 51a GLKrWG eröffneten Klage ist vielmehr der im Wege des Verpflichtungsbegehrens zu verfolgende (prozessuale) Anspruch gegen den Beklagten als Träger der Rechtsaufsichtsbehörde, die Stadtratswahl aus den innerhalb der Anfechtungsfrist des Art. 51 Satz 1 GLKrWG substantiiert dargelegten Wahlrechtsverstößen für ungültig zu erklären (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2005 - 4 ZB 04.800 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
    Dieser Berufungszulassungsgrund liegt vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642).
  • VG München, 06.10.2021 - M 7 K 20.2931

    Anfechtung einer Gemeinderatswahl, Zählfehler, Softwarefehler,

    Zunächst sind im Wahlanfechtungsverfahren nur diejenigen Einspruchsgründe zu berücksichtigen, die fristgerecht vorgebracht worden sind und die konkret, unmissverständlich und hinreichend substantiiert mit Tatsachen belegt sind, sodass sie eine Nachprüfung rechtserheblicher Tatsachen zulassen (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.639 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Eine Prüfung von nicht "innerhalb von 14 Tagen nach Verkündung des Wahlergebnisses" ausreichend substantiiert vorgetragenen Anfechtungsgründen von Amts wegen bzw. die Zugrundelegung nicht explizit vorgetragener, aber angeblich gerichtsbekannter Wahlrechtsverstöße wäre daher mit dem Gesetz unvereinbar (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.639 - juris Rn. 7).

    Nur dann, wenn es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt handelt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen nicht grundlegend unterscheidet, sodass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.639 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    Nur dann, wenn es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt handelt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen nicht grundlegend unterscheidet, so dass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 - NVwZ-RR 1994, 105 [106]; OVG Schleswig, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 - BeckRS 2016, 46710 Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 - BeckRS 2015, 52680 Rn. 15).
  • VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188

    Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit,

    Nur dann, wenn es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt handelt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen nicht grundlegend unterscheidet, so dass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (vgl. BVerfG, B.v . 24.8.1993 - 2 BvR 1858/92 - BayVBl 1994, 47/48; OVG SH, B.v. 13.5.2015 - 3 LA 14/14 - juris Rn. 4 m. w. N.; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.639 - juris Rn. 5/9).
  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

    Die Abwahl des Klägers als hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt M. ist nicht aus den von ihm innerhalb der (Ausschluss-)Frist des § 55 Abs. 2 S. 1 BbgKWahlG dargelegten Gründen - welche die Grenzen der Wahlprüfung auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bestimmen (zum Brandenburgischen Landesrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Juli 2015 - OVG 12 N 18.14 -, juris Rn. 3 und Rn. 9/10 unter Verweis auf die Rechtsprechung des früheren OVG f. d. Ld. Brandenburg, Urt. v. 20. September 2001 - 1 A 15/00 -, juris Rn. 42 ff. und Urt. v. 18. Oktober 2001 - 1 A 200/00 -, juris Rn. 45; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 16. Januar 2014 - VG 4 K 1202/11 -, UA S. 14; im Übrigen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Urt. v. 08. Mai 2008 - 8 UE 1851/07 -, juris Rn. 39) - in unzulässiger Weise beeinflusst worden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 84/16

    Wahl des Ortschaftsrates von Bottmersdorf gültig

    Sie rechtfertigt sich im Hinblick auf das öffentliche Interesse, möglichst rasch Gewissheit über die rechtsgültige Zusammensetzung der gewählten Vertretung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 7 B 202/88 -, NVwZ-RR 1989, S. 496 ; OVG LSA, Urteil vom 20. November 1996 - 2 L 375/95 -, juris, Rn. 25; VG Dessau, Urteil vom 20. Januar 2000 - 1 A 425/99 -, LKV 2000, S. 554 ; VG D-Stadt, Urteil vom 24. Februar 2005 - 1 A 178/04 -, juris, Rn. 37; vgl. ferner VerfGH Thüringen, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 -, juris, Rn. 59 ff.; StGH Bremen, Urteil vom 22. Mai 2008 - St 1/08 -, juris, Rn. 41 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 46; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 -, juris, Rn. 4 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 -, juris, Rn. 5 f.).
  • VG Gera, 24.05.2017 - 2 K 606/16

    Hochschulwahl; elektronische Wahl; Wahlprüfung; Anfechtungsfrist

    Nur dann, wenn es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt handelt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen nicht grundlegend unterscheidet, so dass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 -, juris; vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 -, juris).
  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 4 ZB 20.3109

    Prüfungs- und Informationspflichten des Wahlleiters nach Art. 32 Abs. 1 GLKrWG

    Aus der Vorschrift des Art. 51 Satz 1 GLKrWG, wonach jede im Wahlkreis wahlberechtigte Person innerhalb von 14 Tagen nach Verkündung des abschließenden Wahlergebnisses die Wahl durch schriftliche Erklärung wegen der Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften bei der Rechtsaufsichtsbehörde anfechten kann, folgt nach allgemeinem Verständnis, dass die Wahlanfechtung innerhalb der genannten Frist substantiiert zu begründen ist (BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.639 - juris Rn. 5 m.w.N.; Büchner, a.a.O., Art. 51 GLKrWG Anm. 6; Bauer/Sebald, Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz mit Wahlordnung und Wahlbekanntmachung Bayern, 19. Aufl. 2013, Art. 51 GLKrWG Rn. 4).
  • VG Würzburg, 19.12.2019 - W 2 K 18.843

    Voraussetzungen einer Wahlanfechtung

    Eine erfolgreiche Wahlanfechtung setzt demnach voraus, dass innerhalb der Anfechtungsfrist hinreichend substantiiert dargelegt wird, welcher wahlrechtliche Verstoß gerügt wird, und dass auch die dessen Prüfung ermöglichenden Tatsachen innerhalb dieser Frist ausreichend dargelegt werden (BayVGH, B.v, 14.9.2015 - 4 ZB 15.639 - juris; BVerfG, B.v. 24.8.1993 - BvR 1858/92 - juris).
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